(1) Die twf GmbH schuldet die vereinbarten Leistungen höchst persönlich. Sie ist jedoch berechtigt, sich zur Durchführung der Leistungen sachverständiger Personen bzw. Erfüllungsgehilfen zu bedienen.
(2) Ist die twf GmbH infolge Urlaubs oder Krankheit zur Erbringung der geschuldeten Dienste nicht in der Lage, so hat sie einen entsprechenden Vertreter zu bestellen und diesen dem Auftraggeber bekannt zugeben. Als Stellvertreter wird hiermit Frau Ulrike Rimmele-Rath (Betriebsberaterin) bestellt.
(3) Es besteht Einigkeit darüber, dass die twf GmbH keinen bestimmten Erfolg, sondern eine wirtschaftliche Beratung schuldet und deswegen nur Dienstleistungsverträge, aber keine Werkverträge zustande kommen.
(1) Alle Auslagen wie Mehrwertsteuer, Reisekosten, Tagegelder, Schreibauslagen und dgl. werden daneben gesondert erstattet. Die Kosten für Abschriften und Ablichtungen, deren Anfertigung sachdienlich war, werden auch dann erstattet, wenn es sich nicht um zusätzliche Abschriften und Ablichtungen handelt.
(2) Die Spesen betragen 35 € pro Berater/Tag, die Fahrtkosten betragen 0,65 € je gefahrenem Kilometer bei PKW-Benutzung. Bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und bei Übernachtungen werden jeweils nur die Fremdkosten berechnet.
(1) Zusatzleistungen, die über die vereinbarten Leistungsmerkmale, bzw. den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, sowie zusätzliche Einzelprojekte werden gesondert zum jeweiligen Tagessatz (anteilig nach in Anspruch genommener Zeit) je Berater und Tag abgerechnet. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, gilt der Tagessatz von zurzeit 1.800 Euro zzgl. ges. Mehrwertsteuer.
(2) Als Nachweis genügt die Vorlage des twf-Leistungsnachweises, der die Zahlungspflicht des Auftraggebers begründet.
Der vereinbarte Preis gilt unter der Voraussetzung, dass alle notwendigen Unterlagen zu Beginn der Analyse vorliegen. Ist dies nicht der Fall, oder müssen fehlende Unterlagen durch die twf GmbH erarbeitet werden, wird der anfallende zusätzliche Aufwand als Zusatzleistung entsprechend Ziffer 3 abgerechnet.
Der Beratungserfolg hängt maßgeblich vom Engagement und der Mitwirkung des Auftraggebers bei den einzelnen Beratungsschritten, Maßnahmen und zu erledigenden Aufgaben ab. Die Garantie für einen bestimmten Erfolg ist daher nicht Gegenstand eines Beratungsvertrages.
Für den Fall, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 4 nicht zufriedenstellend erfüllt, kann die twf GmbH den Beratungsvertrag nach eigenem Ermessen fristlos kündigen.
Für gestundete oder rückständige Abrechnungen werden ab dem 06. Kalendertag seit Rechnungsstellung Zinsen in Höhe des jeweils aktuellen Hausbankenzinssatzes berechnet. Die Verzinsung beginnt in diesen Fällen rückwirkend mit dem Rechnungsdatum. Die Zinsen werden kalendervierteljährlich abgerechnet und entsprechend des erteilten Abbuchungsauftrages gem. Ziffer 8 Abs. (3) per Lastschrift vom Konto des Auftraggebers abgebucht. Im Zweifelsfalle gelten die Kontokorrentzinsabrechnungen der Hausbank der twf GmbH als Nachweis für die Höhe der Verzinsung. Es bleibt der twf GmbH jedoch vorbehalten, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
Zur Erfüllung aller Tätigkeiten bedarf es eines besonderen Auftrages. Dieser soll nach Möglichkeit schriftlich erfolgen. Sollte dies im Einzelfall aufgrund der Umstände des Falles unterbleiben, so gilt der Auftrag als erteilt, falls der Auftraggeber die entsprechenden Dienste unwidersprochen annimmt oder duldet. Dies gilt im Übrigen für alle durch die twf GmbH erbrachten Dienstleistungen.
(1) Gestellte Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Zugang zur Zahlung fällig.
(2) Sofern vierteljährliche Abrechnung vereinbart ist, wird das Honorar jeweils monatlich nachträglich am 27. jeden Monats per Abschlagszahlung zuzüglich Nebenkosten und ges. Mehrwertsteuer zur Zahlung fällig. Einzelabrechnungen erfolgen jeweils kalendervierteljährlich.
(3) Zahlungen erfolgen durch Abbuchungsauftrag im Rahmen eines zu erteilenden SEPA B2B-Firmenlastschriftsmandats.
(4) Die Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 10 Kalendertagen ab Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird.
(5) Die Rechnungen können auch per Telefax, per e-Mail oder Internetabruf zur Verfügung gestellt werden. In diesem Fall gelten Sie mit Zustellung, oder Internetabruf als zugegangen.
Alle Ansprüche der twf GmbH inklusive aller Nebenleistungen verjähren 30 Jahre nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm personen- und/ oder firmenbezogenen Daten elektronisch oder andersartig in Dateien gespeichert und verarbeitet werden. Die Weitergabe dieser Daten bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.
Alle Mitarbeiter der twf GmbH sind bezüglich von Unternehmensdaten, Informationen und sonstigen Kenntnissen, in die sie bei der Durchführung des vorliegenden Beratungsdienstleistungsvertrages gelangen, zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass er als „Kundenreferenz“ von team walter fuchs GmbH ohne zeitliche Begrenzung uneingeschränkt benannt werden darf.
Erfüllungsort für diesen Beratungsdienstleistungsvertrag ist Hattenhofen. Als Gerichtsstand sind die für den Sitz der TWF GmbH zuständigen Gerichte vereinbart.
(1) Sollten sich einzelne Bestimmungen des Beratungsdienstleistungsvertrages oder dieser allgemeinen Vertragsbedingungen als ungültig herausstellen, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages oder dieser allgemeinen Vertragsbedingungen im Übrigen nicht berührt.
(2) In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung möglichst so zu ersetzen oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.
Die Haftung der twf GmbH beschränkt sich auf Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit und in diesen Fällen auf das vereinnahmte Honorar.